Zähne im Ausland machen lassen: Was zahlt die Krankenkasse?
Zahnbehandlungen in Deutschland können kostspielig sein, besonders wenn es um umfangreiche Sanierungen, Implantate oder hochwertige Prothetik geht. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Patienten dafür, ihre Zähne im Ausland machen zu lassen. Länder wie Ungarn, Polen, Tschechien oder die Türkei werben mit deutlich günstigeren Preisen bei vergleichbarer Qualität.
Doch bevor Sie Ihre Koffer packen, stellt sich eine wichtige Frage: Was zahlt die deutsche Krankenkasse bei Zahnbehandlungen im Ausland? Die Antwort ist nicht einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab – vom Behandlungsland über die Art der Behandlung bis hin zu Ihrer Versicherungsart.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Kostenübernahme durch deutsche Krankenkassen bei Zahnbehandlungen im Ausland, welche rechtlichen Grundlagen gelten und worauf Sie achten sollten, um böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Grundsätzliche Regelungen: Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen im Ausland
Bei der Kostenerstattung für Zahnbehandlungen im Ausland muss zunächst zwischen EU-/EWR-Ländern und Nicht-EU-Ländern unterschieden werden. Die rechtliche Grundlage bildet das sogenannte Patientenmobilitätsgesetz, das die EU-Patientenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Die Erstattung erfolgt jedoch maximal in der Höhe, wie sie auch in Deutschland angefallen wäre – und das nach Abzug der üblichen Eigenanteile.
Bei Behandlungen in Nicht-EU-Ländern (wie der Türkei) ist die Situation komplizierter. Hier besteht in der Regel kein automatischer Erstattungsanspruch, es sei denn, es existieren spezielle zwischenstaatliche Abkommen.
Laut einer Studie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung lassen jährlich etwa 200.000 Deutsche ihre Zähne im Ausland behandeln. Die Hauptmotivation sind dabei Kosteneinsparungen von durchschnittlich 50-70% gegenüber deutschen Preisen.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für Zahnbehandlungen im Ausland:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bei gesetzlich Versicherten gilt das Sachleistungsprinzip: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung direkt mit dem Leistungserbringer. Im Ausland funktioniert dieses System jedoch nicht automatisch. Stattdessen tritt das Kostenerstattungsprinzip in Kraft:
- Bei akuten Erkrankungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz können Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) behandelt werden.
- Bei geplanten Behandlungen in der EU/EWR/Schweiz können Sie eine Kostenerstattung in Höhe der deutschen Sätze beantragen.
- Der Festzuschuss für Zahnersatz bleibt derselbe wie bei einer Behandlung in Deutschland.
- Zusätzliche Kosten wie Reise, Unterkunft oder Dolmetscher werden nicht übernommen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Privat Versicherte haben oft bessere Karten bei Auslandsbehandlungen:
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Behandlungen im Ausland gemäß den Vertragsbedingungen – oft auch außerhalb der EU. Allerdings gibt es häufig Höchstgrenzen für die Erstattung, die an den deutschen Gebührensätzen orientiert sind. Vor einer geplanten Behandlung sollten Sie unbedingt Ihre individuellen Versicherungsbedingungen prüfen und eine schriftliche Zusage Ihrer Versicherung einholen.
Welche Zahnbehandlungen werden im Ausland von der Krankenkasse bezahlt?
Nicht alle zahnmedizinischen Leistungen werden von den Krankenkassen im Ausland gleichermaßen erstattet. Hier ein Überblick:
Behandlungsart | GKV-Erstattung in der EU | GKV-Erstattung außerhalb der EU | PKV-Erstattung (typisch) |
---|---|---|---|
Akute Schmerzbehandlung | Ja, mit EHIC | Nur bei Notfällen, begrenzt | Ja, meist vollständig |
Kontrolluntersuchungen | Ja, nach deutschen Sätzen | In der Regel nein | Ja, nach Vertragsbedingungen |
Zahnersatz (Kronen, Brücken) | Festzuschuss wie in Deutschland | In der Regel nein | Ja, oft mit Höchstgrenzen |
Implantate | Festzuschuss nur für Regelversorgung | In der Regel nein | Teilweise, nach Vertragsbedingungen |
Ästhetische Behandlungen | Nein | Nein | Selten, abhängig vom Tarif |
Besonders bei kostenintensiven Behandlungen wie Implantaten oder umfangreichem Zahnersatz ist der Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Preisen oft erheblich. Während die Krankenkasse nur den Festzuschuss in Höhe der deutschen Regelversorgung zahlt, können die Gesamtkosten im Ausland trotzdem deutlich niedriger ausfallen.
So beantragen Sie die Kostenerstattung für Zahnbehandlungen im Ausland
Um eine Erstattung für Ihre Zahnbehandlung im Ausland zu erhalten, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Vor der Behandlung: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden.
- Heil- und Kostenplan: Lassen Sie sich einen detaillierten Heil- und Kostenplan erstellen – sowohl vom ausländischen als auch von einem deutschen Zahnarzt (für den Vergleich).
- Während der Behandlung: Sammeln Sie alle Rechnungen, Belege und Behandlungsdokumentationen. Achten Sie darauf, dass diese in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt oder übersetzt sind.
- Nach der Behandlung: Reichen Sie alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen Sie die Kostenerstattung.
Wichtig: Die Rechnungen müssen detailliert aufschlüsseln, welche Leistungen erbracht wurden. Pauschale Rechnungen werden von den Krankenkassen in der Regel nicht akzeptiert.
Risiken und Herausforderungen bei Zahnbehandlungen im Ausland
Trotz der möglichen Kostenersparnis sollten Sie die potenziellen Risiken einer Zahnbehandlung im Ausland nicht unterschätzen:
Qualitätsunterschiede: Die zahnmedizinischen Standards können je nach Land und Klinik erheblich variieren. Informieren Sie sich gründlich über die Qualifikation der Behandler und die Ausstattung der Klinik.
Sprachbarrieren: Missverständnisse aufgrund von Sprachproblemen können zu Behandlungsfehlern führen. Stellen Sie sicher, dass eine zuverlässige Kommunikation möglich ist.
Nachsorge und Gewährleistung: Bei Komplikationen oder notwendigen Nachbehandlungen kann die räumliche Distanz zum Problem werden. Klären Sie vorab, wie die Nachsorge geregelt ist und welche Gewährleistungen angeboten werden.
Rechtliche Durchsetzbarkeit: Im Streitfall kann es schwierig sein, Ihre Rechte im Ausland durchzusetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Land zu Land.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungen in der EU/EWR/Schweiz maximal in Höhe der deutschen Sätze
- Bei Nicht-EU-Ländern besteht meist kein Erstattungsanspruch
- Private Krankenversicherungen bieten oft bessere Konditionen für Auslandsbehandlungen
- Vor der Behandlung unbedingt die Kostenübernahme mit der Krankenkasse klären
- Alle Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache sammeln
- Risiken wie Qualitätsunterschiede, Sprachbarrieren und Nachsorgeprobleme bedenken
Fazit: Lohnt sich eine Zahnbehandlung im Ausland?
Die Entscheidung, Zähne im Ausland machen zu lassen, sollte wohlüberlegt sein. Die mögliche Kostenersparnis muss gegen potenzielle Risiken und Herausforderungen abgewogen werden. Während die Krankenkassen nur begrenzt zur Kostenübernahme verpflichtet sind, kann die Gesamtersparnis dennoch erheblich sein.
Besonders wichtig ist eine gründliche Vorbereitung: Recherchieren Sie sorgfältig, holen Sie mehrere Angebote ein und klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Bei check.dental unterstützen wir Sie mit unserem Implantatkostenrechner und unserer Zweitmeinungs-Service, um die Kosten verschiedener Behandlungsoptionen transparent zu vergleichen. Zudem beraten wir Sie gerne zu Möglichkeiten der Zahnzusatzversicherung und Finanzierung, um auch hochwertige Zahnbehandlungen in Deutschland erschwinglich zu machen.
Weiterführende Links
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zum Auslandsversicherungsschutz
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnbehandlung im Ausland
- Verband der Privaten Krankenversicherung: Behandlung im Ausland
- Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
- Bundeszahnärztekammer: Patientenberatung