Zähne im Ausland machen lassen: Was zahlt die Krankenkasse?

Zähne im Ausland machen lassen: Was zahlt die Krankenkasse?

Zahnbehandlungen in Deutschland können kostspielig sein, besonders wenn es um umfangreiche Sanierungen, Implantate oder Zahnersatz geht. Viele Patienten erwägen daher, ihre Zähne im Ausland machen zu lassen, wo die Preise oft deutlich niedriger sind. Länder wie Ungarn, Polen, Tschechien oder die Türkei haben sich als beliebte Ziele für Zahntourismus etabliert.

Doch bevor Sie Ihre Koffer packen, stellt sich eine wichtige Frage: Was zahlt eigentlich die deutsche Krankenkasse bei Zahnbehandlungen im Ausland? Die Antwort ist nicht einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab – vom Behandlungsland über die Art der Behandlung bis hin zu Ihrer Versicherungsart.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Kostenerstattungen bei Auslandsbehandlungen, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihre Zahnbehandlung im Ausland optimal planen können – ohne später vor unerwarteten Kosten zu stehen.

Grundsätzliches zur Kostenerstattung bei Auslandsbehandlungen

Bei Zahnbehandlungen im Ausland unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich zwischen Behandlungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz haben Sie als Patient grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie, die 2013 in Kraft trat und den freien Dienstleistungsverkehr auch im Gesundheitsbereich stärken soll.

Laut einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) lassen jährlich etwa 40.000 Deutsche ihre Zähne im Ausland behandeln, wobei die Kosteneinsparung je nach Land und Behandlung zwischen 30% und 70% liegen kann.

Bei Behandlungen außerhalb dieser Länder ist eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht möglich – es sei denn, es handelt sich um einen medizinischen Notfall während einer Urlaubsreise.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnbehandlungen im EU-Ausland?

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter eine Zahnbehandlung im EU-Ausland planen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Kostenerstattung nach dem Sachleistungsprinzip: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können Sie sich direkt vor Ort wie ein einheimischer Patient behandeln lassen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen dem ausländischen Zahnarzt und der lokalen Krankenkasse.
  2. Kostenerstattung nach dem Kostenerstattungsprinzip: Sie zahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein.

Bei der zweiten Variante erstattet die gesetzliche Krankenkasse maximal den Betrag, der für dieselbe Behandlung in Deutschland angefallen wäre – und zwar nach den Sätzen des deutschen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA).

Wichtig: Die Erstattung beschränkt sich auf die Regelversorgung. Das bedeutet, dass Sie für höherwertige Versorgungen wie Implantate oder Keramikkronen auch im Ausland den Eigenanteil selbst tragen müssen.

Beispielrechnung: Zahnersatz im Ausland

Behandlung Kosten in Deutschland Kosten in Ungarn Erstattung GKV Eigenanteil
Vollkeramikkrone 800-1.200 € 350-500 € ca. 180 € (Festzuschuss) 170-320 €
Implantat inkl. Krone 2.000-3.000 € 900-1.500 € ca. 400 € (Festzuschuss für Regelversorgung) 500-1.100 €
Vollprothese (Ober- oder Unterkiefer) 900-1.300 € 400-700 € ca. 350 € (Festzuschuss) 50-350 €

Diese Beispielrechnung zeigt: Auch wenn die Behandlung im Ausland günstiger ist, bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil. Die tatsächliche Ersparnis hängt stark vom jeweiligen Land, der Praxisqualität und dem individuellen Behandlungsfall ab.

Private Krankenversicherung und Auslandsbehandlungen

Für privat Krankenversicherte gelten andere Regeln. Hier kommt es auf die individuellen Vertragsbedingungen an. Viele private Krankenversicherungen erstatten Zahnbehandlungen im Ausland in dem Umfang, wie sie auch in Deutschland übernommen würden.

Einige wichtige Punkte für Privatversicherte:

  • Prüfen Sie vor der Behandlung Ihre Versicherungsbedingungen
  • Holen Sie idealerweise eine schriftliche Zusage Ihrer Versicherung ein
  • Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle notwendigen Informationen enthält (detaillierte Auflistung der Leistungen, verwendete Materialien etc.)
  • Lassen Sie fremdsprachige Rechnungen übersetzen

Manche privaten Krankenversicherungen bieten sogar spezielle Tarife an, die gezielt Auslandsbehandlungen abdecken oder fördern. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung.

Worauf Sie bei Zahnbehandlungen im Ausland achten sollten

Neben der Frage der Kostenerstattung gibt es weitere wichtige Aspekte, die Sie bei einer geplanten Zahnbehandlung im Ausland berücksichtigen sollten:

Qualitätssicherung: Informieren Sie sich gründlich über die Qualifikation des Zahnarztes und die Ausstattung der Praxis. Seriöse Zahnkliniken im Ausland verfügen oft über internationale Zertifizierungen und Qualitätssiegel.

Sprachbarrieren: Klären Sie vorab, ob eine Kommunikation in Deutsch oder Englisch möglich ist. Missverständnisse aufgrund von Sprachproblemen können zu Behandlungsfehlern führen.

Heil- und Kostenplan: Lassen Sie sich einen detaillierten Behandlungs- und Kostenplan erstellen und reichen Sie diesen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Höhe der möglichen Erstattung zu klären.

Nachsorge und Gewährleistung: Klären Sie, wie die Nachsorge organisiert ist und welche Gewährleistung die ausländische Praxis bietet. Was passiert bei Komplikationen oder wenn Nachbesserungen nötig sind?

Checkliste für Zahnbehandlungen im Ausland

  • Vorab bei der Krankenkasse informieren, welche Kosten übernommen werden
  • Heil- und Kostenplan erstellen lassen und bei der Krankenkasse einreichen
  • Qualifikation des Zahnarztes und Klinikstandards prüfen
  • Reisekosten und Aufenthaltsdauer einkalkulieren
  • Nachsorgemöglichkeiten und Gewährleistung klären
  • Alle Unterlagen und Rechnungen sorgfältig aufbewahren

Alternativen zur Auslandsbehandlung

Bevor Sie sich für eine Zahnbehandlung im Ausland entscheiden, sollten Sie auch Alternativen in Betracht ziehen, um Ihre Zahnbehandlung in Deutschland finanzierbar zu machen:

Zahnzusatzversicherung: Eine Zahnzusatzversicherung kann einen großen Teil der Kosten für hochwertigen Zahnersatz übernehmen. Allerdings müssen Sie diese bereits vor Behandlungsbeginn abgeschlossen haben, und es gelten meist Wartezeiten.

Ratenzahlung: Viele Zahnarztpraxen in Deutschland bieten mittlerweile patientenfreundliche Finanzierungsmodelle an. Bei check.dental können wir Sie zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten beraten und Ihnen helfen, die für Sie passende Lösung zu finden.

Zweitmeinung einholen: Manchmal lohnt es sich, eine zweite Meinung einzuholen. Verschiedene Zahnärzte können unterschiedliche Behandlungsansätze vorschlagen, die mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind. Mit dem Zweitmeinungsservice von check.dental können Sie bequem online eine fachliche Einschätzung zu Ihrem Behandlungsplan erhalten.

Fazit

Zahnbehandlungen im Ausland können eine kostengünstige Alternative sein, erfordern aber eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bei Behandlungen im EU-Ausland maximal den Betrag, der für die gleiche Behandlung in Deutschland als Regelversorgung angefallen wäre.

Bevor Sie sich für eine Behandlung im Ausland entscheiden, sollten Sie alle Aspekte gründlich abwägen: potenzielle Ersparnisse, Qualitätsstandards, Nachsorgemöglichkeiten und nicht zuletzt die Frage der Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Bei check.dental unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Entscheidungsfindung. Mit unserem Implantatkostenrechner können Sie Behandlungskosten vergleichen, über unseren Online-Zahnarzt-Service eine fachkundige Zweitmeinung einholen oder sich zu Themen wie Zahnzusatzversicherung und Finanzierungsmöglichkeiten beraten lassen.

Weiterführende Links

Check.dental - Online Sprechstunde

Alexander Andreev
Zahnarzt & Gründer Check.dental