Zähne im Ausland machen lassen: AOK-Kostenübernahme erklärt
Immer mehr Deutsche entscheiden sich dafür, zahnmedizinische Behandlungen im Ausland durchführen zu lassen. Der Hauptgrund: Die oft erheblich niedrigeren Kosten für Zahnersatz, Implantate oder umfangreiche Sanierungen. Besonders bei kostenintensiven Behandlungen wie Implantaten oder Brücken kann die Ersparnis mehrere tausend Euro betragen.
Doch wie verhält es sich mit der Kostenerstattung durch die AOK, wenn die Behandlung nicht in Deutschland, sondern im europäischen oder außereuropäischen Ausland stattfindet? Viele Patienten sind unsicher, welche Leistungen übernommen werden und mit welchen Einschränkungen sie rechnen müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur AOK-Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen im Ausland, welche rechtlichen Grundlagen gelten und worauf Sie achten sollten, um Ihren Erstattungsanspruch nicht zu gefährden.
Grundlagen der AOK-Kostenerstattung bei Auslandsbehandlungen
Die gesetzliche Krankenversicherung, zu der auch die AOK gehört, unterliegt bei Auslandsbehandlungen klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich gilt: Die AOK erstattet auch bei Zahnbehandlungen im Ausland Kosten – allerdings nur in dem Umfang, wie sie auch für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland anfallen würden.
Dabei unterscheidet die AOK zwischen Behandlungen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz einerseits und Behandlungen in anderen Ländern andererseits. Bei Behandlungen innerhalb der EU haben Sie als Patient grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Behandlung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
- Kostenerstattungsprinzip mit späterer Einreichung der Rechnung bei der AOK
Bei der ersten Variante erhalten Sie die medizinisch notwendige Behandlung zu den im jeweiligen Land geltenden Bedingungen. Bei der zweiten Variante bezahlen Sie die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der AOK ein.
Laut einer Studie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung lassen jährlich etwa 200.000 Deutsche ihre Zähne im Ausland behandeln, wobei Ungarn, Polen, Tschechien und Spanien zu den beliebtesten Zielen gehören.
Höhe der Kostenerstattung durch die AOK
Die AOK erstattet bei Zahnbehandlungen im Ausland maximal den Betrag, der für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland als Kassenleistung vorgesehen ist. Dies entspricht dem sogenannten Festzuschuss, den die Krankenkasse auch bei einer Behandlung in Deutschland übernehmen würde.
Konkret bedeutet das: Für eine Standardversorgung (Regelversorgung) übernimmt die AOK 60% der Kosten. Bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen kann sich dieser Zuschuss auf bis zu 75% erhöhen. Für Härtefälle sind unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Zuschüsse möglich.
Wichtig zu wissen: Die Erstattung bezieht sich immer auf die deutschen Preise und nicht auf die tatsächlich im Ausland entstandenen Kosten. Selbst wenn die Gesamtkosten im Ausland niedriger sind, erhalten Sie maximal den Festzuschuss, der in Deutschland gezahlt worden wäre.
Behandlungsart | Erstattung in der EU | Erstattung außerhalb der EU | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Zahnersatz (Kronen, Brücken) | 60-75% des deutschen Festzuschusses | 60-75% des deutschen Festzuschusses | Heil- und Kostenplan vorab nötig |
Implantate | Festzuschuss nur für Regelversorgung | Festzuschuss nur für Regelversorgung | Oft nur Zuschuss für vergleichbare Brücke |
Füllungen | Kosten für Kassenleistung | Kosten für Kassenleistung | Nur Amalgam oder Kompositfüllungen im Frontzahnbereich |
Professionelle Zahnreinigung | Keine Erstattung | Keine Erstattung | Privatleistung |
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die AOK
Damit die AOK die Kosten für eine Zahnbehandlung im Ausland übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sollten Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung beachten:
- Bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, der vor Behandlungsbeginn von der AOK genehmigt werden muss.
- Der behandelnde Zahnarzt im Ausland muss über eine entsprechende Zulassung verfügen.
- Die Behandlung muss den deutschen Standards entsprechen.
- Alle Rechnungen und Befunde müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen oder übersetzt werden.
- Die Rechnung muss detailliert die einzelnen Leistungen und verwendeten Materialien aufführen.
Besonders wichtig: Lassen Sie sich vor der Behandlung im Ausland von Ihrer AOK beraten und klären Sie, welche Unterlagen Sie für die spätere Erstattung benötigen. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Kostenerstattung.
Vor- und Nachteile einer Zahnbehandlung im Ausland
Bevor Sie sich für eine Zahnbehandlung im Ausland entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Die Kostenersparnis ist oft der Hauptgrund für eine Behandlung im Ausland, doch es gibt weitere Faktoren zu bedenken.
Vorteile:
- Erhebliche Kostenersparnis (oft 50-70% gegenüber deutschen Preisen)
- Moderne Zahnkliniken mit neuester Technologie in vielen Ländern
- Oft kürzere Wartezeiten für umfangreiche Behandlungen
- Möglichkeit, Behandlung mit Urlaub zu verbinden
Nachteile:
- Schwierigkeiten bei Gewährleistungsansprüchen und Nachbehandlungen
- Sprachbarrieren können zu Missverständnissen führen
- Qualitätsstandards können variieren
- Zusätzliche Reise- und Unterkunftskosten
- Bei Komplikationen oft keine Kostenübernahme durch die AOK
Praktische Tipps für die Kostenerstattung bei der AOK
Um eine reibungslose Kostenerstattung durch die AOK zu gewährleisten, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Kontaktieren Sie vor der geplanten Behandlung Ihre AOK-Geschäftsstelle und lassen Sie sich beraten. Fragen Sie konkret nach, welche Unterlagen Sie für die spätere Erstattung benötigen und welche Höhe der Erstattung Sie erwarten können.
Lassen Sie sich vom ausländischen Zahnarzt einen detaillierten Heil- und Kostenplan erstellen und reichen Sie diesen bei der AOK ein. Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie mit der Behandlung beginnen.
Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen die folgenden Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des behandelnden Zahnarztes
- Name und Geburtsdatum des Patienten
- Behandlungsdatum und -ort
- Detaillierte Auflistung der durchgeführten Leistungen mit Zahnschema
- Verwendete Materialien und deren Qualität
- Einzelpreise für jede Leistung
Bewahren Sie alle Unterlagen, Röntgenbilder und Befunde sorgfältig auf und reichen Sie diese zusammen mit der Rechnung bei der AOK ein. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller und reibungsloser verläuft die Erstattung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die AOK erstattet bei Zahnbehandlungen im Ausland maximal den Betrag, der für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland als Kassenleistung vorgesehen ist (60-75% der Regelversorgung).
- Vor Behandlungsbeginn muss ein Heil- und Kostenplan bei der AOK eingereicht und genehmigt werden.
- Alle Rechnungen müssen detailliert und in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.
- Bei Komplikationen oder Nachbehandlungen können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht von der AOK übernommen werden.
- Eine gründliche Vorabberatung durch die AOK und sorgfältige Auswahl der Zahnklinik im Ausland sind entscheidend für den Erfolg.
Fazit
Eine Zahnbehandlung im Ausland kann eine attraktive Option sein, um bei hochwertigen zahnmedizinischen Leistungen Kosten zu sparen. Die AOK übernimmt auch bei Auslandsbehandlungen einen Teil der Kosten, allerdings nur in dem Umfang, wie sie auch für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland anfallen würden.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und Absprache mit der AOK vor Behandlungsbeginn unerlässlich. Lassen Sie sich ausführlich beraten und klären Sie alle Fragen zur Kostenerstattung im Vorfeld.
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